Neue Fälligkeiten Grundkurs und Auffrischung Grundkurs

Kurstyp BASE und BASEAGG, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Bauwesen Auffrischung alle 3 statt 5 Jahre
Der Nationale Kollektivvertrag im Bauwesen vom 03.03.2022 legt fest, dass der Auffrischungskurs mit einer Dauer von 6 Stunden, alle drei Jahre durchgeführt werden muss, im Gegensatz zu den Bestimmungen der Staat Regionen Konferenz, die eine fünfjährige Fälligkeit für die Weiterbildung vorsieht.
Die Nichtanwendung verstößt zwar nicht rechtlich gegen den Artikel 37 des G.v.D. 81/08, aber ist ein Vertragsbruch des Kollektivvertrages und kann von den Aufsichtsbehörden wegen Nichteinhaltung desselben geahndet werden und hat den Verlust der damit verbundenen Vorteile des Kollektivvertrages zur Folge.
Fälligkeiten:
- für Arbeiter und Angestellte, die ihre Erst-Ausbildung oder Auffrischung nach dem Inkrafttreten des neuen NKV’s vom 03.03.2022 aktualisiert haben, ist die Frist für die neue Auffrischung bereits auf drei Jare festgelegt;
- für Arbeiter und Angestellte, die ihre Erst-Ausbildung oder Auffrischung vor dem 03.03.2022 durchgeführt haben, bleibt noch die Fälligkeit bei 5 Jahren und diese Fälligkeit ändert sich dann sobald der Auffrischungskurs neu durchgeführt wird und erfolgt dann alle 3 Jahre.