Punkteführerschein

Der Punkteführerschein für Unternehmen und Selbstständige wird am 1. Oktober 2024 starten
Das Dekret zur Umsetzung der Zulassungsverordnung wird am 1. Oktober 2024 in Kraft treten, und es wird für Unternehmen und Selbstständige obligatorisch sein, einen Punkteführerschein im Baugewerbe zu besitzen.
Im Amtsblatt der Republik Nr. 221/2024 vom 20. September 2024 wurde das Dekret Nr. 132 vom 8. September 2024 veröffentlicht, das die Bedingungen für den Erhalt eines Punkteführerscheins regelt, die auf zeitlich begrenzten oder mobilen Baustellen tätig sind, mit Ausnahme derjenigen, die reine Lieferungen oder Dienstleistungen intellektueller Art erbringen.
Das Rundschreiben Nr. 4 vom 23. September 2024 des Nationalen Arbeitsinspektorats enthält die ersten operativen Hinweise zur Disziplin des Punkteführerscheins.
In dem Rundschreiben wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Inhabern des Führerscheins um Unternehmen - die nicht notwendigerweise als Bauunternehmen zu qualifizieren sind - und Selbständige handelt, die „physisch“ auf Baustellen tätig sind. Davon sind solche ausgeschlossen, die rein geistige Leistungen erbringen (z. B. Ingenieure, Architekten, Geometer usw.).
Es wird darauf hingewiesen, dass das Rundschreiben mehrere Schritte bis zum 31. Oktober 2024 vorsieht, um an den Punkteführerschein zu gelangen:
  • Einreichung einer Eigenerklärung/Erklärung über das Vorhandensein der Voraussetzungen der in Artikel 27 Absatz 1 des G.v.D. 81/08 genannten Anforderungen abzugeben, sofern dies in den geltenden Vorschriften vorgesehen ist. Die Eigenerklärung/Ersatzerklärung muss über PEC an die Adresse dichiarazionepatente@pec.ispettorato.gov.it gesendet werden.
  • die Registrierung über das Portal des Nationalen Arbeitsinspektorats vornehmen, siehe Link.

Im Falle einer verspäteten Anmeldung nach dem 31. Oktober 2024 ist es nicht möglich auf Baustellen zu arbeiten.
Hier finden Sie alle Infos und Faq’s: www.ispettorato.gov.it/