DAS PARITÄTISCHE KOMITEE IM BAUWESEN
FÜR AUSBILDUNG UND SICHERHEIT
IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN

Im September 1989 gründeten die Sozialpartner (Kollegium der Bauunternehmer, Landesverband der Handwerker, Südtiroler Handwerkervereinigung, ASGB Bau, SGK Uil, SGB Cisl, GBH Fillea) das Paritätische Komitee im Bauwesen für Ausbildung und Sicherheit in der Autonomen Provinz Bozen und kamen auf diesem Weg ihren vertraglichen Verpflichtungen nach.
Man hatte sich von allem Anfang an das Ziel gesteckt, das Thema Arbeitssicherheit anders als in der Vergangenheit üblich, nachdrücklich und mit Vorrang, zu behandeln.
Zu Beginn sicherte man die berufliche Weiterbildung der Arbeitnehmer über allgemeine Grundkurse und versuchte gleichzeitig, öffentliche Körperschaften zu zielführenden Iniziativen zu bewegen.
Im September 1992 mußte man zum ersten Mal die Satzungen neu überarbeiten, um der wachsenden Nachfrage nach Ausbildung, Information und Beratung aller in der Bauwirtschaft Tätigen gerecht werden zu können. In diesem Sinne wurden zahlreiche Initiativen mit lokalem, nationalem und europäischen Charakter durchgeführt.
Information und Ausbildung in Zusammenhang mit Unfallverhütung und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer fanden im Gesetzesdekret 626/94 (Art. 20 e 22, Komma 6) eine wichtige Stütze und wurden im G.v.D. 81/08 (Art. 51) wiederholt.
Die Information soll den Arbeitnehmern Gefahren und entsprechende Vorbeugungsmaßnahmen vor Augen führen, sie zu aktivem Verhalten anregen und ihr Sicherheitsbewußtsein stärken.
Ausbildung für Unfallverhütung muß jeden einzelnen Arbeitnehmer im Rahmen seines Aufgabenbereichs einbeziehen. Gleiches ist auch für die gewählten Sicherheitssprecher sowie für die betrieblichen Sicherheitsdienste (Erste Hilfe, Brandschutz, Evakuierung bei unmittelbarer Gefahr) vorgesehen.
Arbeitskräfte informieren, ausbilden, schulen, weiterbilden um das berufliche Niveau zu steigern, um effizient, fehlerfrei und pünktlich arbeiten zu können: das ist die Zielsetzung des Komitees im Bereich Sicherheit. Um diese Initiativen erfolgreich durchführen zu können, müssen alle Beteiligten - vor allem das Baustellenpersonal - engagiert zusammenarbeiten.
Notwendigerweise müssen sich auch die Sozialpartner einbringen, um größeren Druck für mehr Sicherheit auf den Baustellen zu erzeugen und die zuständigen Behörden stärker einzubinden.
Genaue Untersuchungen haben ergeben, daß bei der Unfallverhütung erheblicher Bedarf an Dienstleistungen, Ausbildung und Umschulung besteht - das gilt allgemein für Arbeitskräfte, aber auch für Verwaltungsangestellte und Führungskräfte.
Die Sozialpartner versuchen also auf diesem Wege der Bildungsnachfrage zu entsprechen und den Zuständigkeitsbereich des Komitees zu erweitern. Ab nun soll das Komitee neben dem bestehenden Ausbildungsweg für Sicherheitsfragen - der selbst noch unvollständig ist - auch Aufgaben im Bereich der eigentlichen Berufsausbildung wahrnehmen.
Derzeit erfolgt die Berufsausbildung vorwiegend in den Landesberufsschulen. Das Komitee hegt die Absicht, mit neuen Initiativen Neuzugänge anzuregen und einen nützlichen Beitrag für bessere Fachausbildung der Arbeitskräfte im Bauwesen zu leisten.
Die Tatsache, daß es nicht genügend Strukturen für Ausbildung und Umschulung gibt, daß außerhalb der traditionellen Bildungswege neue, innovative Formen fehlen, ist eine der Ursachen, weshalb der Nachwuchs zögert, sich den Bauberufen zu nähern und der Eingliederung der vielen Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern keineswegs förderlich.
Unter diesen Voraussetzungen erachteten es die Sozialpartner als angebracht, den Zuständigkeitsbereich des Komitees zu erweitern, die vertraglichen Vorgaben sowie die Zusatzabkommen zwischen den Sozialpartnern sollen für diese Entwicklung eine wertvolle Unterstützung sein.