* BASEAGG, Online Auffrischung Grundkurs

Der BASEAGG-Kurs, 6-stündiger Auffrischungskurs für Arbeitsicherheit am Bau, wird auch asinchron Online angeboten.
Der Arbeitnehmer kann den Kurs jederzeit selbständig absolvieren.

Für die Einschreibung senden sie eine Mail an kurse@pkb.bz.it mit folgenden Daten:
  • Unternehmen: Ateco-Kodex, Firmenname mit kompletter Anschrift oder alternativ den Bauarbeiterkodex.
  • Arbeitnehmer: Nachname und Vorname, Geburtsdatum und -ort und Steuerkodex
  • Kurssprache: geben Sie die gewünschte Kurssprache an (deutsch oder italienisch).

KURSKATALOG
Sicherheitskurse im Bauwesen

?KODEX
TITEL
DAUER
GÜLTIGKEIT / FÄLLIGKEITEN
BESTIMMUNGEN IN GELTENDER FASSUNG
AI
BRANDSCHUTZ-BEAUFTRAGTER
8 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs von mindestens 5 Stunden wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Abs. 9; M.D. 02.09.2021
AIAGG
AUFFRISCHUNG - BRANDSCHUTZ-BEAUFTRAGTER
5 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs von mindestens 5 Stunden wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Abs. 9; M.D. 02.09.2021
AUTOGRU
AUTOKRAN
14 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs von mindestens 4 Stunden wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37; Art. 73, Abs. 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 17.04.2025, Punkt 8.3.5
AUTOGRUAG
AUFFRISCHUNG - AUTOKRAN
4 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs von mindestens 4 Stunden wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37; Art. 73, Abs. 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 17.04.2025, Teil III, Punkt 6
BASE
GRUNDKURS
4 h allgemeiner Teil
+
12 h hohes Risiko spezifischer Teil
3 Jahre: Bei Fälligkeit muss ein Auffrischungskurs mit einer Dauer von mindestens 6 Stunden besucht werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Bst. 2, Staat-Regionen-Abkommen vom 17.04.2025; Kollektivvertrag März 2022
BASEAGG
auch Online *
AUFFRISCHUNG - GRUNDKURS
6 h
3 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs von mindestens 6 Stunden wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Bst. 2, Staat-Regionen-Abkommen vom 17.04.2025; Kollektivvertrag März 2022
CARRELLI
SELBSTFAHRENDE STAPLER MIT FAHRER AN BORD
16 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs von mindestens 4 Stunden wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37; Art. 73, Abs. 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 17.04.2025, Punkt 8.3.4
CARRELAGG
AUFFRISCHUNG - SELBSTFAHRENDE STAPLER MIT FAHRER AN BORD
4 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs von mindestens 4 Stunden wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37; Art. 73, Abs. 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 17.04.2025, Teil III, Punkt 6
DIISOCIANATI
DIISOCIANATI - GRUNDMODUL
4 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss ein Auffrischungskurs absolviert werden.
EU Verordnung Nr. 2020/1149
DPI
PSA DER 3. KATEGORIE GEGEN ABSTURZ
4 h
Derzeit Auffrischung nicht vorgesehen.
G.v.D. 81/08, Art. 37; Art. 77
FUNI
SEILUNTERSTUETZTE HOEHENARBEITEN
32 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss ein Auffrischungskurs mit einer Dauer von mindestens 8 Stunden besucht werden.
G.v.D. 81/08, Art. 116, Art. 37; G.v.D. 81/08, Art. 77; Anhang XXI
FUNIAGG
AUFFRISCHUNG - SEILUNTERSTUETZTE HOEHENARBEITEN
8 h
(davon 4 h technisch-praktischer Inhalt)
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 116, Art. 37; Anhang XXI, Abs. 7
FUNIPREP
VORGESETZTE - SEILUNTERSTUETZTE HOEHENARBEITEN
8 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss ein Auffrischungskurs mit einer Dauer von mindestens 4 Stunden besucht werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Art. 116, Abs. 4; Anhang XXI
FUNIPREPA
AUFFRISCHUNG - SEILUNTERSTUETZTE HOEHENARBEITEN - VORGESETZTE
4 h
5 Jahre
G.v.D. 81/08, Art. 37, Art. 116, Abs. 4; Anhang XXI
GRU
TURMDREHKRAN
14 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs von mindestens 4 Stunden wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37; Art. 73, Abs. 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 17.04.2025, Punkt 8.3.3
GRUAGG
AUFFRISCHUNG - TURMDREHKRAN
4 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs von mindestens 4 Stunden wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37; Art. 73, Abs. 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 17.04.2025, Teil III, Punkt 6
GRUCAMION
LKW MIT HEBEVORRICHTUNG
12 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs von mindestens 4 Stunden wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37; Art. 73, Abs. 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 17.04.2025, Punkt 8.3.2
GRUCAMAGG
AUFFRISCHUNG - LKW MIT HEBEVORRICHTUNG
4 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs von mindestens 4 Stunden wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37; Art. 73, Abs. 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 17.04.2025, Teil III, Punkt 6
MMT
HYDRAULIKBAGGER, FRONTLADER UND BAGGERLADER
16 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss ein Auffrischungskurs von mindestens 4 Stunden besucht werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37; Art. 73, Abs. 5; D.LH. 15/10; Staat-Regionen-Abkommen vom 17.04.2025, Punkt 8.3.7
MMTAGG
AUFFRISCHUNG - HYDRAULIKBAGGER, RADLADER UND BAGGERLADER
4 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs von mindestens 4 Stunden wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37; Art. 73, Abs. 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 17.04.2025, Teil III, Punkt 6
PLE
HUBARBEITSBUEHNEN (PLE)
10 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs von mindestens 4 Stunden wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37; Art. 73, Abs. 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 17.04.2025, Punkt 8.3.1
PLEAGG
AUFFRISCHUNG - HUBARBEITSBUEHNEN (PLE)
4 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs von mindestens 4 Stunden wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37; Art. 73, Abs. 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 17.04.2025, Teil III, Punkt 6
POMP
BETONPUMPEN
14 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs von mindestens 4 Stunden wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37; Art. 73, Abs. 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 17.04.2025, Punkt 8.3.8
POMPAGG
AUFFRISCHUNG - BETONPUMPEN
4 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs von mindestens 4 Stunden wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37; Art. 73, Abs. 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 17.04.2025, Teil III, Punkt 6
PONT
HOEHENARBEIT - GERUESTE
32 h
(davon 4 h PSA der 3. Kategorie gegen Absturz)
4 Jahre: Bei Fälligkeit muss ein Auffrischungskurs mit einer Dauer von mindestens 4 Stunden durchgeführt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 136, Art. 37, Art. 77, Anhang XXI
PONTAGG
AUFFRISCHUNG - HOEHENARBEIT - GERUESTE
4 h
(davon 3 h technisch-praktischer Inhalt)
4 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 136, Art. 3, Anhang XXI, Abs. 6
PREP
VORGESETZTE
12 h
2 Jahre: Bei Fälligkeit muss ein Auffrischungskurs mit einer Dauer von mindestens 6 Stunden besucht werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Abs. 7, Art. 19; Staat-Regionen-Abkommen vom 17.04.2025; L.D 146/2021 (umgewandelt in Gesetz 215/2021)
PREPAGG
AUFFRISCHUNG - VORGESETZTE
6 h
2 Jahre: Bei Fälligkeit muss ein Auffrischungskurs mit einer Dauer von mindestens 6 Stunden besucht werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Abs.7, Art. 19; Staat-Regionen-Abkommen vom 17.04.2025; L.D 146/2021 (umgewandelt in Gesetz 215/2021)
PS
ERSTE HILFE BEAUFTRAGTER
12 h
(16 Einheiten)
Gültigkeitsdauer auf Staatsebene 3 Jahre, in der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol 10 Jahre.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Art. 45; M.D. 388/03; D.LH. 25/2005
PSAGG
AUFFRISCHUNG - ERSTE HILFE BEAUFTRAGTER
6 h
Gültigkeitsdauer auf Staatsebene 3 Jahre, in der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol 10 Jahre.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Art. 45; M.D. 388/03; D.LH. 25/2005
RLS
SICHERHEITSSPRECHER
32 h
Bis 15 Angestellte muss der Sicherheitssprecher alle 3 Jahre einen 4-stündigen Auffrischungskurs besuchen.
Von 15 bis 50 Angestellten muss der Sicherheitssprecher jährlich einen 4-stündigen Auffrischungskurs besuchen.
Ab 50 Angestellten muss der Sicherheitssprecher jährlich einen 8-stündigen Auffrischungskurs besuchen.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Abs. 11; NKV Art. 87
RLSAGG4
AUFFRISCHUNG - SICHERHEITSSPRECHER - 4 STD.
4 h
Jährliche Auffrischung.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Abs. 11; NKV Art. 87
RLSAGG8
AUFFRISCHUNG - SICHERHEITSSPRECHER - 8 STD.
8 h
Jährliche Auffrischung.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Abs. 11; NKV Art. 87
SPAZICONF
ARBEITEN IN BEENGTEN UND/ODER VERSEUCHTEN RÄUMEN
12 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss ein praktischer Auffrischungskurs mit einer Dauer von mindestens 4 h besucht werden.
G.v.D. 81/08, Art. 6, Abs. 8, Bst. G; Art. 66; Art. 77; D.P.R. 177/2011; Staat-Regionen-Abkommen vom 17.04.2025, Punkt 7
SPAZCOAGG
AUFFRISCHUNG - ARBEITEN IN BEENGTEN UND/ODER VERSEUCHTEN RÄUMEN
4 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss ein praktischer Auffrischungskurs mit einer Dauer von mindestens 4 h besucht werden.
G.v.D. 81/08, Art. 6, Abs. 8, Bst. G; Art. 66; D.P.R. 177/2011; Staat-Regionen-Abkommen vom 17.04.2025, Teil III, Punkt 5
STRADA
STRASSENBAUSTELLEN
8 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss ein Auffrischungskurs mit einer Dauer von mindestens 6 h besucht werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Art. 161, Bst. 2; M.D. vom 22.01.2019
STRADAAGG
AUFFRISCHUNG - STRASSENBAUSTELLEN
6 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Art. 161, Bst. 2; M.D. vom 22.01.2019
STRADAPRE
VORGESETZTE - STRASSENBAUSTELLEN
12 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss ein Auffrischungskurs mit einer Dauer von mindestens 6 h besucht werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Art. 161, Bst. 2; Ministerialdekret vom 22.01.2019

Diese Kurse werden nur auf Anfrage oder bei erreichen der Mindestteilnehmerzahl organisiert

  • Asbest (AMIANTO)
  • Zusätzliches Modul für Autokräne mit Teleskopverlängerung/Schwenkarm (AUTOGRUSP)
  • Hallenkran (CARROPONT)
  • Führungskräfte (DIRIG)
  • Führungskräfte – Auffrischung (DIRIGAGG)
  • PSA der 3. Kategorie für Gesundheit und Sicherheit (DPI-SAL)
  • Kurs zur Vorbereitung auf die Sprengmeisterprüfung (FOCHINI)
  • Strassenbaustellen – Auffrischung Vorgesetzte (STRADAPREPA)
  • Rollgerüste (TRAB)