KURSKATALOG
für die Unternehmen im Bauwesen

KODEX
TITEL
DAUER
GÜLTIGKEIT / FÄLLIGKEITEN
BESTIMMUNGEN IN GELTENDER FASSUNG
BRANDSCHUTZ
8 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs von mindestens 5 Stunden wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Abs. 9; M.D. 02.09.2021
AUFFRISCHUNG - BRANDSCHUTZ
5 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs von mindestens 5 Stunden wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Abs. 9; M.D. 02.09.2021
ASBEST
30 h
Derzeit keine Auffrischung vorgesehen.
G.v.D. 81/08 Art. 37, Art. 258
AUFFRISCHUNG - AUTOKRAN
4 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs von mindestens 4 Stunden wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37; Art. 73, Absatz 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 22.02.2012, Anhang A Punkt 6 - Anhang VII
AUTOKRAN - ZUSAETZLICHES SPEZIFISCHES MODUL
8 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss ein Auffrischungskurs von mindestens 4 Stunden besucht werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37; Art. 73, Absatz 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 22.02.2012, Anhang VII, Punkt 2
GRUNDKURS
16 h
3 Jahre: Bei Fälligkeit muss ein Auffrischungskurs mit einer Dauer von mindestens 6 Stunden besucht werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Bst. 2, Staat-Regionen-Abkommen vom 21.12.2011; Kollektivvertrag März 2022
** BASEAGG
auch Online
AUFFRISCHUNG - GRUNDKURS
6 h
3 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs von mindestens 6 Stunden wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Bst. 2, Staat-Regionen-Abkommen 21.12.2011; Kollektivvertrag März 2022
AUFFRISCHUNG - SELBSTFAHRENDE STAPLER MIT FAHRER AN BORD
4 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs von mindestens 4 Stunden wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37; Art. 73, Absatz 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 22.02.2012, Anhang A Punkt 6 - Anhang VI
DIISOCIANATI - GRUNDMODUL
4 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss ein Auffrischungskurs absolviert werden.
Verordnung EU 2020/1149
FUEHRUNGSKRAEFTE
16 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss ein Auffrischungskurs mit einer Dauer von mindestens 6 Stunden besucht werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Absatz 7, Art. 18; Staat-Regionen-Abkommen vom 21.12.2011
AUFFRISCHUNG - FUEHRUNGSKRAEFTE
6 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss ein Auffrischungskurs mit einer Dauer von mindestens 6 Stunden besucht werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Absatz 7, Art. 18; Staat-Regionen-Abkommen vom 21.12.2011
PSA DER 3. KATEGORIE GEGEN ABSTURZ
4 h
Derzeit Auffrischung nicht vorgesehen.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Art. 77
PSA DER 3. KATEGORIE FUER GESUNDHEIT UND SICHERHEIT
4 h
Derzeit Auffrischung nicht vorgesehen.
G.v.D. 81/08, Art. 77, Art. 37, EU 16/425
SPRENGMEISTER
16 h
Derzeit Auffrischung nicht vorgesehen.
Art. 49 des Einheitstextes der Gesetze über die Öffentliche Sicherheit für die Erlangung der Lizenz gemäß Art. 27 des D.P.R. 302 vom 19.03.1956, Art. 37, Abs. 1 und 2 des G.v.D. 81/08, Staat-Regionen-Abkommen vom 21.12.2011 - Prot. 221, Art. 57 des D.P.R. 128/1959 und Art. 13, Abs. 1, Bst. A des G.v.D. 5/2012
SEILUNTERSTUETZTE HOEHENARBEITEN
32 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss ein Auffrischungskurs mit einer Dauer von mindestens 8 Stunden besucht werden.
G.v.D. 81/08, Art. 116, Art. 37; G.v.D. 81/08, Art.77
AUFFRISCHUNG - SEILUNTERSTUETZTE HOEHENARBEITEN
8 h (davon 4 h technisch-praktischer Inhalt)
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 116, Art. 37
VORGESETZTE - SEILUNTERSTUETZTE HOEHENARBEITEN
8 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss ein Auffrischungskurs mit einer Dauer von mindestens 4 Stunden besucht werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Art. 116, Absatz 4; Anhang XXI
AUFFRISCHUNG - SEILUNTERSTUETZTE HOEHENARBEITEN - VORGESETZTE
4 h
5 Jahre
G.v.D. 81/08, Art. 37, Art. 116, Absatz 4; Anhang XXI
AUFFRISCHUNG - TURMDREHKRAN
4 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs von mindestens 4 Stunden wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37; Art. 73, Absatz 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 22.02.2012 - Anhang A, Punkt 6 - Anhang V
AUFFRISCHUNG - LKW MIT HEBEVORRICHTUNG
4 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs von mindestens 4 Stunden wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37; Art. 73, Absatz 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 22.02.2012 - Anhang A, Punkt 6 - Anhang IV
MANUELLE HANDHABUNG VON LASTEN
4 h
Derzeit keine Auffrischung vorgesehen.
G.v.D. 81/08, Art. 169
HYDRAULIKBAGGER, FRONTLADER UND BAGGERLADER
16 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss ein Auffrischungskurs von mindestens 4 Stunden besucht werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37; Art. 73, Absatz 5; D.LH. 15/10; Staat-Regionen-Abkommen vom 22.02.2012 - G.U. 12.03.2012, Projekt 16 h MICS
AUFFRISCHUNG - HYDRAULIKBAGGER, RADLADER UND BAGGERLADER
4 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs von mindestens 4 Stunden wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37; Art. 73, Absatz 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 22.02.2012 - Anhang A, Punkt 6 - Anhang IX
AUFFRISCHUNG - HUBARBEITSBUEHNEN (PLE)
4 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs von mindestens 4 Stunden wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37; Art. 73, Absatz 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 22.02.2012 - Anhang A, Punkt 6 - Anhang III
AUFFRISCHUNG - BETONPUMPEN
4 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs von mindestens 4 Stunden wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37; Art. 73, Absatz 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 22.02.2012 - Anhang A, Punkt 6 - Anhang X
HOEHENARBEIT - GERUESTE
32 h
(davon 4 h PSA der 3. Kategorie gegen Absturz)
4 Jahre: Bei Fälligkeit muss ein Auffrischungskurs mit einer Dauer von mindestens 4 Stunden durchgeführt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 136, Art. 37 - Anhang XXI; G.v.D.81/08 Art. 77
AUFFRISCHUNG - HOEHENARBEIT - GERUESTE
4 h
(davon 3 h technisch-praktischer Inhalt)
4 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 136, Art. 3; Anhang XXI, Punkt 6
VORGESETZTE
8 h
2 Jahre: Bei Fälligkeit muss ein Auffrischungskurs mit einer Dauer von mindestens 6 Stunden besucht werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Absatz 7, Art. 19; Staat-Regionen-Abkommen vom 21.12.2011; L.D 146/2021 (Umgewandelt in Gesetz 215/2021)
AUFFRISCHUNG - VORGESETZTE
6 h
2 Jahre: Bei Fälligkeit muss ein Auffrischungskurs mit einer Dauer von mindestens 6 Stunden besucht werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Absatz 7, Art. 19; Staat-Regionen-Abkommen vom 21.12.2011; L.D 146/2021 (Umgewandelt in Gesetz 215/2021)
ERSTE HILFE
12 h
(16 Einheiten)
Gültigkeitsdauer auf Staatsebene 3 Jahre, in der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol 10 Jahre.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Art. 45; M.D. 388/03; D.LH. 25/2005
AUFFRISCHUNG - ERSTE HILFE
6 h
Gültigkeitsdauer auf Staatsebene 3 Jahre, in der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol 10 Jahre.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Art. 45; M.D. 388/03; D.LH. 25/2005
SICHERHEITSSPRECHER
32 h
Bis 15 Angestellte muss der Sicherheitssprecher alle 3 Jahre einen 4-stündigen Auffrischungskurs besuchen.
Von 15 bis 50 Angestellte muss der Sicherheitssprecher jährlich einen 4-stündigen Auffrischungskurs besuchen.
Ab 50 Angestellten muss der Sicherheitssprecher jährlich einen 8-stündigen Auffrischungskurs besuchen.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Absatz 11; NKV Art. 87
AUFFRISCHUNG - SICHERHEITSSPRECHER - 4 STD.
4 h
Jährliche Auffrischung.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Absatz 11; NKV Art. 87
AUFFRISCHUNG - SICHERHEITSSPRECHER - 8 STD.
8 h
Jährliche Auffrischung.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Absatz 11; NKV Art. 87
* SIT
AUSBILDUNG VOR ORT
1-4 h
Spezifischer Kurs für die Ausbildung auf der Baustelle.
G.v.D. 81/08, Art. 36
ARBEITEN IN BEENGTEN UND/ODER VERSEUCHTEN RÄUMEN
8 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss ein Auffrischungskurs mit einer Dauer von mindestens 4 h besucht werden.
G.v.D. 81/08, Art. 6, Absatz 8, Bst. G; Art. 66; D.P.R. 177 vom 14.09.2011
AUFFRISCHUNG - ARBEITEN IN BEENGTEN UND/ODER VERSEUCHTEN RÄUMEN
4 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss ein Auffrischungskurs mit einer Dauer von mindestens 4 h besucht werden.
G.v.D. 81/08, Art. 6, Absatz 8, Bst. G; Art. 66; D.P.R. 177 vom 14.09.2011
STRASSENBAUSTELLEN
8 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss ein Auffrischungskurs mit einer Dauer von mindestens 6 h besucht werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Art. 161, Bst. 2; Ministerialdekret vom 22.01.2019
AUFFRISCHUNG - STRASSENBAUSTELLEN
6 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss der Auffrischungskurs wiederholt werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Art. 161, Bst. 2; Ministerialdekret vom 22.01.2019
VORGESETZTE - STRASSENBAUSTELLEN
12 h
5 Jahre: Bei Fälligkeit muss ein Auffrischungskurs mit einer Dauer von mindestens 6 h besucht werden.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Art. 161, Bst. 2; Ministerialdekret vom 22.01.2019
ROLLGERÜSTE
4 h
Derzeit keine Auffrischung vorgesehen.
G.v.D. 81/08, Art. 37, Art. 73, Art. 140, Art. 77

Ausbildung Befähigung Arbeitsgeräte (MICS-Attrezzature, Fomedil)

KODEX
TITEL
DAUER
 
 
Grundmodul - gemeinsames Modul - Hebemittel
8 h
 
G.v.D. 81/08, Art. 73, Abs. 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 22.02.2012; 16 h MICS
Fahrzeugkran (Autokran)
8 h
 
G.v.D. 81/08, Art. 73, Abs. 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 22.02.2012; 16 h MICS
PRATCARR
Selbstfahrende Stapler mit Fahrer an Bord
8 h
 
G.v.D. 81/08, Art. 73, Abs. 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 22.02.2012; 16 h MICS
PRATGRU
Turmdrehkran (Untendreher und Obendreher)
8 h
 
G.v.D. 81/08, Art. 73, Abs. 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 22.02.2012; 16 h MICS
PRATGRUCA
LKW mit Hebevorrichtung
8 h
 
G.v.D. 81/08, Art. 73, Abs. 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 22.02.2012; 16 h MICS
PRATPLE
 
8 h
 
G.v.D. 81/08, Art. 73, Abs. 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 22.02.2012; 16 h MICS
PRATPOMP
Betonpumpen
8 h
 
G.v.D. 81/08, Art. 73, Abs. 5; Staat-Regionen-Abkommen vom 22.02.2012; 16 h MICS
 
 
 
 
 

* Die mit * gekennzeichnet Kurse werden nur auf Anfrage oder bei erreichen der Mindestteilnehmerzahl organisiert

  • AMIANTO: Asbest
  • AUTOGRUSP: Zusätzliches Modul für Autokräne mit Teleskopverlängerung/Schwenkarm
  • DIRIG: Führungskräfte
  • DIRIGAGG: Führungskräfte - Auffrischung
  • DPI-SAL: PSA der 3. Kategorie für Gesundheit und Sicherheit
  • FOCHINI: Kurs zur Vorbereitung auf die Sprengmeisterprüfung
  • FUNIPREP: Vorgesetzte - seilunterstützte Höhenarbeiten
  • FUNIPREPA: Auffrischung seilunterstützte Höhenarbeiten - Vorgesetzte
  • SIT: Ausbildung vor Ort auf der Baustelle
  • STRADAPRE: Strassenbaustellen - Vorgesetzte
  • TRAB: Rollgerüste

Für Einschreibungen senden Sie uns eine Anfrage an kurse@pkb.bz.it mit Angabe des Kurstyps, Kurssprache und die Daten der Arbeiter (Name, Nachname, Geburtsdatum und -ort, Steuerkodex).

** BASEAGG, Online Auffrischung Grundkurs

Der BASEAGG-Kurs, 6-stündiger Auffrischungskurs, wird auch Online angeboten. Der Arbeitnehmer kann den Kurs selbständig und wann immer er Zeit hat absolvieren.
Für die Einschreibung sendet uns die Baufirma eine Mail an kurse@pkb.bz.it mit folgenden Daten:
  • Ateco-Kodex, Firmenname mit kompletter Anschrift oder Bauarbeiterkodex
  • Nachname und Vorname des Arbeitnehmers, Geburtsdatum und -ort und Steuerkodex
  • Wichtig: Die Muttersprache des Arbeitnehmers angeben, der Kurs wird in italienischer oder deutscher Sprache angeboten